Sommerhitze in der Mietwohnung: Kühlgeräte erlaubt und Kosten
Wenn die Temperaturen über Wochen auf dreißig Grad und mehr klettern, wird die Mietwohnung schnell zur Belastung. Besonders Dachgeschosswohnungen mit großen Fenstern nach Süden heizen sich tagsüber stark auf, und nachts kühlt es oft kaum ab. Viele Mieter fragen sich dann, welche Kühlgeräte sie überhaupt aufstellen dürfen und ob der Vermieter bestimmte Geräte verbieten kann. Die Rechtslage ist dabei differenzierter, als es auf den ersten Blick scheint.
Mobile Klimageräte mit Abluftschlauch sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht in die Bausubstanz eingreifen und der Schlauch durch ein geöffnetes Fenster oder eine vorhandene Öffnung geführt wird. Kritisch wird es, wenn der Schlauch durch eine Bohrung in der Wand oder in der Fensterfassade geführt werden soll – dafür braucht es die Zustimmung des Vermieters. Auch das Anbringen einer festen Klimaanlage an der Außenfassade gilt als bauliche Veränderung und ist ohne Genehmigung nicht zulässig. Wer sich für einen Deckenventilator in der Mietwohnung nachrüsten möchte, sollte vorab klären, ob die Montage an der Decke als Eingriff in die Bausubstanz gewertet wird. In der Regel ist das bei einer fachgerechten Installation mit Dübeln, die sich rückstandslos entfernen lassen, unproblematisch.
Die Betriebskosten unterscheiden sich erheblich. Ein Ventilator verbraucht je nach Größe und Stufe zwischen 30 und 80 Watt, bei täglich acht Stunden Laufzeit sind das im Monat rund 7 bis 19 Kilowattstunden – also etwa zwei bis sechs Euro. Mobile Klimageräte liegen mit 700 bis 1200 Watt deutlich höher; hier fallen schnell 50 bis 100 Euro Stromkosten pro Sommermonat an. Split-Geräte arbeiten effizienter, verursachen aber Anschaffungskosten von mehreren Hundert Euro plus Installationsaufwand durch einen Fachbetrieb. Bei Mietwohnungen scheitert der Einbau oft an der fehlenden Genehmigung oder an der Frage, wer die Rückbaukosten trägt.
Wer ohne bauliche Veränderungen auskommen will, fährt mit einer Kombination aus Ventilator, außenliegendem Sonnenschutz und konsequentem Lüften in den kühlen Morgenstunden meist am günstigsten. Wichtig ist, vor dem Kauf das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. So lassen sich spätere Streitigkeiten über Stromkosten, Montage oder Rückbau vermeiden, und die Wohnung bleibt auch im Hochsommer nutzbar.